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MAH Strafverteidigung
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Teil J. Spezialgebiete der Strafverteidigung
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§ 50 Arztstrafrecht
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III. Verteidigung in Arztstrafsachen
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2. Verhaltensmaßgaben für den Fall strafrechtlicher Ermittlungen
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b) Verhaltensmaßgaben.
- aa) Kein Schuldanerkenntnis, Schweigerecht.
- bb) Kommunikation mit dem Patienten bzw. seinen Angehörigen.
- cc) Persönliches Gedächtnisprotokoll.
- dd) Umgang mit Krankenunterlagen.
- ee) Recht des Patienten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen
- ff) Unterrichtungspflichten
- gg) Todesbescheinigung.
- hh) Schadensregulierung.
- ii) Verhalten gegenüber Medien.
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b) Verhaltensmaßgaben.
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2. Verhaltensmaßgaben für den Fall strafrechtlicher Ermittlungen
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III. Verteidigung in Arztstrafsachen
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§ 50 Arztstrafrecht
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Teil J. Spezialgebiete der Strafverteidigung