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MAH Strafverteidigung
b) Die Beiordnung des anwaltlichen Beistandes gem. § 68 b StPO.
Bosbach in MAH Strafverteidigung | Teil K. Zeugen und Verletztenbeteiligung § 55 Zeugen und Zeugenbeistände Rn. 53-55 | 2. Auflage 2014