Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
MAH Strafverteidigung
7. Recht auf Konsultation eines anwaltlichen Zeugenbeistands
Bosbach in MAH Strafverteidigung | Teil K. Zeugen und Verletztenbeteiligung § 55 Zeugen und Zeugenbeistände Rn. 51 | 2. Auflage 2014