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MAH Strafverteidigung
Teil K. Zeugen und Verletztenbeteiligung
§ 56 Verteidigung bei Beteiligung von Verletzten
III. Haupt- und Rechtsmittelverfahren
2. Der „Opfer“-Zeuge in der Hauptverhandlung
a) Zeugnisverweigerungsrecht.
b) Anwesenheit.
c) „Opfer“-Vernehmung.
d) Ausschluss des Angeklagten.
e) Ausschluss der Öffentlichkeit.
f) Videovernehmung.
g) Glaubhaftigkeitsgutachter.
h) Vereidigung.
i) Zeugenentlassung.
MAH Strafverteidigung
a) Zeugnisverweigerungsrecht.
Pollähne in MAH Strafverteidigung | Teil K. Zeugen und Verletztenbeteiligung § 56 Verteidigung bei Beteiligung von Verletzten Rn. 63-64 | 2. Auflage 2014
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