MAH Strafverteidigung
b) Der Sachverständige.
Neuhaus in MAH Strafverteidigung | Teil L. Verteidigung und Sachverständigenbeweis 2. Abschnitt. Kriminaltechnik und Spurensicherung § 62 Kriminaltechnik aus der Perspektive der Verteidigung Rn. 19 | 2. Auflage 2014