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MAH Strafverteidigung
c) Anwesenheit des Verteidigers/Verhinderung des Verteidigers.
Krause in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 7 Hauptverhandlung Rn. 22-23 | 2. Auflage 2014