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MAH Strafverteidigung
bb) Form und Zeitpunkt des Beweisantrages, Antragsberechtigung, Zurücknahme.
Krause in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 7 Hauptverhandlung Rn. 147-150 | 2. Auflage 2014