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MAH Strafverteidigung
b) Die Präsentation von Zeugen und Sachverständigen durch die Verteidigung (präsente Beweismittel, § 245 Abs. 2 StPO, inkl. Selbstladungsverfahren).
Krause in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 7 Hauptverhandlung Rn. 168-172 | 2. Auflage 2014