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MAH Strafverteidigung
bb) Verlesung von Protokollen eines Zeugen oder Sachverständigen zur Gedächtnisunterstützung (§ 253 StPO).
Krause in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 7 Hauptverhandlung Rn. 326-330 | 2. Auflage 2014