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MAH Strafverteidigung
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
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§ 7 Hauptverhandlung
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III. Beginn und Verlauf der Hauptverhandlung
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9. Urkundenbeweis
- a) Allgemeines/Verlesbare Urkunden/Selbstleseverfahren/Strategische Fragen.
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b) Verlesbarkeit von Vernehmungsprotokollen, behördlichen Gutachten und Zeugnissen (§§ 251, 253, 254, 256 StPO).
- aa) Verlesung von Protokollen früherer Vernehmungen von Zeugen, Sachverständigen und Mitbeschuldigten sowie anderer Schriftstücke (§ 251 StPO).
- bb) Verlesung von Protokollen eines Zeugen oder Sachverständigen zur Gedächtnisunterstützung (§ 253 StPO).
- cc) Verlesung von Erklärungen des Angeklagten in einem richterlichen Protokoll (sog. Geständnisprotokolle, § 254 StPO).
- dd) Verlesung von behördlichen Zeugnissen, Gutachten und Ermittlungsprotokollen (§ 256 StPO).
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9. Urkundenbeweis
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III. Beginn und Verlauf der Hauptverhandlung
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§ 7 Hauptverhandlung
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens