MAH Strafverteidigung
d) Spuren auf Schließeinrichtungen.
Weimar/Katterwe/Braune in MAH Strafverteidigung | Teil L. Verteidigung und Sachverständigenbeweis 2. Abschnitt. Kriminaltechnik und Spurensicherung § 70 Formspuren, Wiedersichtbarmachung entfernter Zeichen Rn. 30-31 | 2. Auflage 2014