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MAH Strafverteidigung
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
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§ 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision
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III. Festschreibung von Beweisergebnissen
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3. Zur „Verschriftlichung“ der Hauptverhandlung
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c) Schriftliche Fixierung der Einlassung des Angeklagten.
- aa) Mündlicher Vortrag der schriftlich niedergelegten Einlassung.
- bb) Verlesung der Einlassung nach § 249 StPO.
- cc) Zusammenfassend:
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c) Schriftliche Fixierung der Einlassung des Angeklagten.
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3. Zur „Verschriftlichung“ der Hauptverhandlung
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III. Festschreibung von Beweisergebnissen
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§ 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens