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MAH Strafverteidigung
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
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§ 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision
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IV. Widerspruchserfordernisse und Beanstandungsobliegenheiten
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3. Beanstandungsobliegenheiten nach § 238 Abs. 2 StPO
- a) Zu § 338 Nr. 8 StPO.
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b) Erforderlichkeit der Anrufung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO.
- aa) Zurückweisung von Fragen.
- bb) Verfrühte Entlassung.
- cc) Vereidigungsentscheidungen.
- dd) Unterrichtung nach § 247 S. 4 StPO.
- ee) Zurückweisung von Beweisermittlungsanträgen.
- ff) Art und Weise der Vernehmung.
- gg) Unzulässige Vorhalte.
- hh) Versagung oder Gewährung von Zeugnisverweigerungsrechten.
- ii) Stillschweigendes Einverständnis?
- c) Entbehrlichkeit der Anrufung des Gerichts.
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3. Beanstandungsobliegenheiten nach § 238 Abs. 2 StPO
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IV. Widerspruchserfordernisse und Beanstandungsobliegenheiten
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§ 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens