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MAH Strafverteidigung
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
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§ 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision
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VI. Verlesungen
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4. Besonderheiten einzelner Verlesungsvorschriften
- a) Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO.
- b) Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO.
- c) Verlesungen nach § 256 StPO.
- d) Vorführung der Aufzeichnung einer audiovisuellen Vernehmung nach § 255 a StPO.
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4. Besonderheiten einzelner Verlesungsvorschriften
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VI. Verlesungen
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§ 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens