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MAH Strafverteidigung
d) Vorführung der Aufzeichnung einer audiovisuellen Vernehmung nach § 255 a StPO.
Widmaier/Norouzi in MAH Strafverteidigung | Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens § 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision Rn. 252-255 | 2. Auflage 2014