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MAH Strafverteidigung
a) Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge und Schwere der Tat.
Nobis in MAH Strafverteidigung | § 10 Strafverfahren vor den Amtsgerichten, Strafbefehlsverfahren und beschleunigtes Verfahren Rn. 84-88 | 3. Auflage 2022