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Müller/Schlothauer/Knauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
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§ 10 Strafverfahren vor den Amtsgerichten, Strafbefehlsverfahren und beschleunigtes Verfahren
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VI. Notwendige Verteidigung (Pflichtverteidigung)
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2. Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO
- a) Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge und Schwere der Tat.
- b) Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.
- c) Unfähigkeit zur Selbstverteidigung.
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2. Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO
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VI. Notwendige Verteidigung (Pflichtverteidigung)
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§ 10 Strafverfahren vor den Amtsgerichten, Strafbefehlsverfahren und beschleunigtes Verfahren
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens