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Müller/Schlothauer/Knauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
§ 10 Strafverfahren vor den Amtsgerichten, Strafbefehlsverfahren und beschleunigtes Verfahren
VI. Notwendige Verteidigung (Pflichtverteidigung)
2. Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO
a) Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge und Schwere der Tat.
b) Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.
c) Unfähigkeit zur Selbstverteidigung.
MAH Strafverteidigung
b) Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage.
Nobis in MAH Strafverteidigung | § 10 Strafverfahren vor den Amtsgerichten, Strafbefehlsverfahren und beschleunigtes Verfahren Rn. 89 | 3. Auflage 2022
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