Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
MAH Strafverteidigung
a) Bestellung auf Antrag des Beschuldigten gem. § 141 Abs. 1 StPO.
von Stetten in MAH Strafverteidigung | § 16 Pflichtverteidigung Rn. 67 | 3. Auflage 2022