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Müller/Schlothauer/Knauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
Teil C. Instanzübergreifende Aufgabenstellungen
§ 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen
V. Die sog. Ausländereigenschaft im Strafrecht
6. Die Unterbringung von Ausländern im Maßregelvollzug nach § 64 StGB
a) Therapiemöglichkeiten müssen geschaffen werden.
b) Vorwegvollzug zum Verbessern der Deutschkenntnisse.
c) Die Unterbringung ausreisepflichtiger Ausländer.
d) Die Europarechtswidrigkeit des § 67 StGB.
e) Maßregelvollzug im Ausland.
f) Berücksichtigung ausländischer Verurteilungen.
MAH Strafverteidigung
a) Therapiemöglichkeiten müssen geschaffen werden.
Schulte in MAH Strafverteidigung | § 18 Verteidigung von Ausländern und Beschuldigten aus fremden Kulturkreisen Rn. 138 | 3. Auflage 2022
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