Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
MAH Strafverteidigung
c) Die Einziehung bei Drittbetroffenen (§ 73 b StGB).
Peters in MAH Strafverteidigung | § 20 Verteidigung gegen den Zugriff auf das Vermögen des Beschuldigten Rn. 47-50 | 3. Auflage 2022