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Müller/Schlothauer/Knauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
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Teil G. Spezifisches Berufswissen
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§ 36 Technik der Zeugenvernehmung
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IV. Um welchen Zeugen geht es?
- 1. Irrender Zeuge
- 2. Bewusst falsch aussagender Zeuge
- 3. Vernehmungsbeamter
- 4. Betroffener/Opfer/Nebenkläger
- 5. Kinder als Zeugen
- 6. Der Zeuge, der guten Willens ist
- 7. Der Zeuge, der sich lange nicht erinnert hat
- 8. Verwandte, Freunde, die mit ihrer Aussage dem Beschuldigten helfen wollen
- 9. Ehemalige Mitbeschuldigte
- 10. Gefährdete Zeugen
- 11. Kronzeuge, V-Leute, § 31 BtMG-Zeuge
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IV. Um welchen Zeugen geht es?
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§ 36 Technik der Zeugenvernehmung
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Teil G. Spezifisches Berufswissen