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Müller/Schlothauer/Knauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
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§ 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision
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II. Beweisanträge
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5. Spätester Zeitpunkt für die Stellung von Beweisanträgen
- a) „Fristenregime“.
- b) Beweisanträge nach dem letzten Wort und vor der Urteilsverkündung.
- c) Beweisanträge in die Urteilsverkündung hinein.
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5. Spätester Zeitpunkt für die Stellung von Beweisanträgen
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II. Beweisanträge
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§ 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision
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Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens