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Müller/Schlothauer/Knauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
§ 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision
III. Festschreibung von Beweisergebnissen
4. Affirmative (Hilfs-)Beweisanträge
a) Zum Begriff des affirmativen (Hilfs-)Beweisantrages.
b) Antragstellung im Plädoyer.
c) Konsequenzen für das tatrichterliche Urteil und dessen revisionsrechtliche Überprüfung.
d) Vorteile des Hilfsbeweisantrages.
e) Für das Plädoyer „aufgesparter“ Beweisvortrag.
MAH Strafverteidigung
b) Antragstellung im Plädoyer.
Norouzi in MAH Strafverteidigung | § 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision Rn. 184-186 | 3. Auflage 2022
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