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Müller/Schlothauer/Knauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung
Teil B. Verteidigung in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens
§ 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision
VI. Verlesungen
1. Überblick
2. Vernehmungsersetzende Verlesungen
3. Erfüllung des Beweiserhebungsanspruchs
4. Besonderheiten einzelner Verlesungsvorschriften
a) Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO.
b) Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO.
c) Verlesungen nach § 256 StPO.
d) Vorführung der Aufzeichnung einer audiovisuellen Vernehmung nach § 255 a StPO.
MAH Strafverteidigung
4. Besonderheiten einzelner Verlesungsvorschriften
Norouzi in MAH Strafverteidigung | § 9 Die Hauptverhandlung im Blickwinkel der Revision Rn. 264 | 3. Auflage 2022
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