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Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung
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Band 1
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Zivilprozessordnung
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Buch 1. Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 1. Gerichte
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Titel 1. Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften (§ 1 - § 11)
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§ 9 Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen
- I. Normzweck
- II. Anwendungsbereich
- III. Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen
- IV. Stammrecht als Streitgegenstand
- V. Wertbemessung
- VI. Gebührenstreitwert
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§ 9 Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen
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Titel 1. Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften (§ 1 - § 11)
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Abschnitt 1. Gerichte
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Buch 1. Allgemeine Vorschriften
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Zivilprozessordnung
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Band 1