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Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung
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Band 2
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Zivilprozessordnung
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Buch 8. Zwangsvollstreckung
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Abschnitt 2. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
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Titel 1. Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
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Untertitel 3. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§ 828 - § 863)
- § 828 Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts
- § 829 Pfändung einer Geldforderung
- § 830 Pfändung einer Hypothekenforderung
- § 830a Pfändung einer Schiffshypothekenforderung
- § 831 Pfändung indossabler Papiere
- § 832 Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen
- § 833 Pfändungsumfang bei Arbeits- und Diensteinkommen
- § 833a Pfändungsumfang bei der Pfändung von Kontoguthaben
- § 834 Keine Anhörung des Schuldners
- § 835 Überweisung einer Geldforderung
- § 836 Wirkung der Überweisung
- § 837 Überweisung einer Hypothekenforderung
- § 837a Überweisung einer Schiffshypothekenforderung
- § 838 Einrede des Schuldners bei Faustpfand
- § 839 Überweisung bei Abwendungsbefugnis
- § 840 Erklärungspflicht des Drittschuldners
- § 841 Pflicht zur Streitverkündung
- § 842 Schadenersatz bei verzögerter Beitreibung
- § 843 Verzicht des Pfandgläubigers
- § 844 Andere Verwertungsart
- § 845 Vorpfändung
- § 846 Zwangsvollstreckung in Herausgabeansprüche
- § 847 Herausgabeanspruch auf eine bewegliche Sache
- § 847a Herausgabeanspruch auf ein Schiff
- § 848 Herausgabeanspruch auf eine unbewegliche Sache
- § 849 Keine Überweisung an Zahlungs statt
- § 850 Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen
- § 850a Unpfändbare Bezüge
- § 850b Bedingt pfändbare Bezüge
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§ 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
- I. Normzweck
- II. Sozialpolitische Zwecksetzung des § 850c
- III. Berechnung der pfändungsfreien Beträge
- IV. Verfahren
- V. Anpassung der Betragsgrenzen gem. Abs. 2 a
- VI. Anordnung des Vollstreckungsgerichts nach Abs. 4 bei eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten
- VII. Verfahren nach Abs. 4 bei Mehrfachpfändung
- § 850d Pfändbarkeit bei Unterhaltsansprüchen
- § 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens
- § 850f Änderung des unpfändbaren Betrages
- § 850g Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen
- § 850h Verschleiertes Arbeitseinkommen
- § 850i Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen
- § 850k Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen
- § 850l n.F. Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus wiederkehrenden Einkünften
- § 851 Nicht übertragbare Forderungen
- § 851a Pfändungsschutz für Landwirte
- § 851b Pfändungsschutz bei Miet- und Pachtzinsen
- § 851c Pfändungsschutz bei Altersrenten
- § 851d Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen
- § 852 Beschränkt pfändbare Forderungen
- § 853 Mehrfache Pfändung einer Geldforderung
- § 854 Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf bewegliche Sachen
- § 855 Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf eine unbewegliche Sache
- § 855a Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf ein Schiff
- § 856 Klage bei mehrfacher Pfändung
- § 857 Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte
- § 858 Zwangsvollstreckung in Schiffspart
- § 859 Pfändung von Gesamthandanteilen
- § 860 Pfändung von Gesamtgutanteilen
- §§ 861 -862 (weggefallen)
- § 863 Pfändungsbeschränkungen bei Erbschaftsnutzungen
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Untertitel 3. Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (§ 828 - § 863)
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Titel 1. Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
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Abschnitt 2. Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
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Buch 8. Zwangsvollstreckung
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Zivilprozessordnung
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Band 2