-
Beck´sches Notar-Handbuch
-
Kapitel 3. Erbrecht
-
§ 17. Erbrecht
-
2. Teil. Begleitende Rechtsgeschäfte unter Lebenden
-
G. Rechtsgeschäfte zugunsten Dritter auf den Todesfall
-
II. Lebensversicherungen
- 1. Bezugsberechtigung und Erbrecht
- 2. Lebensversicherung und Pflichtteilsrecht
- 3. Darf der Bezugsberechtigte den Vermögensvorteil behalten?
-
II. Lebensversicherungen
-
G. Rechtsgeschäfte zugunsten Dritter auf den Todesfall
-
2. Teil. Begleitende Rechtsgeschäfte unter Lebenden
-
§ 17. Erbrecht
-
Kapitel 3. Erbrecht