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Osseforth, Handbuch IT-Vergabe
Kapitel 5 Rechtsfolgen bei Verstößen und Rechtsschutz
§ 19 Rechtsschutz, Rügen und Nachprüfungsanträge
B. Rügen und Nachprüfungsanträge, §§ 155 ff. GWB
IV. Rügeobliegenheit, Präklusion § 160 Abs. 3 GWB
1. Rügeobligenheit hinsichtlich erkannter Vergabeverstöße
2. Rügeobligenheit hinsichtlich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbarer Vergabeverstöße
3. Ausnahmen von der Rügeobligenheit
Osseforth, IT-Vergabe
3. Ausnahmen von der Rügeobligenheit
Steck in Osseforth, IT-Vergabe-HdB | § 19 Rechtsschutz, Rügen und Nachprüfungsanträge Rn. 70, 71 | 1. Auflage 2022
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