Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
Osseforth, IT-Vergabe
3. Ausnahmetatbestände, nach denen es darauf ankommt, ob der Gesamtcharakter des Auftrags verändert wird: § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 3, Abs. 3 GWB
Roth in Osseforth, IT-Vergabe-HdB | § 20 Umgang mit Vertragsänderungen Rn. 74-76 | 1. Auflage 2022