Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

§ 136 a StPO Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote

(1) 1Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung,

Die Suche ergab keine Treffer!

Hilft dieses Dokument bei der Recherche?

Siehe auch ...
Ansicht
Einstellungen