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Patzner/Kempf, InvStG
II. Anwendungsbereich für Investmentvermögen, die am 24.12.2013 bereits bestanden haben, für ab dem 22.6.2016 beginnende Fondsgeschäftsjahre oder wenn das Investmentvermögen die Voraussetzungen des InvStG nF nicht jedoch die Voraussetzungen des InvStG aF erfüllt und für Investmentvermögen, die erst ab dem 24.12.2013 gegründet wurden (§ 22 Abs. 2; BT-Drucks. 18/68, zu § 22 Abs. 2) (Abs. 1)
Andreas Patzner/Ludger J. Kempf in Investmentsteuergesetz | InvStG § 1 | 3. Auflage 2015