Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK


Patzina/Bank/Schimmer/Simon-Widmann, Haftung von Unternehmensorganen
a) Wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder sonstige wissentliche Pflichtverletzung.
Schimmer in Patzina, Haftung | Kapitel 18. D&O-Versicherung Rn. 25 - 26 | 1. Auflage 2010