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Patzina/Bank/Schimmer/Simon-Widmann, Haftung von Unternehmensorganen
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Kapitel 18. D&O-Versicherung
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II. Deckungskonzept der D&O-Versicherung
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7. Ausschlüsse.
- a) Wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder sonstige wissentliche Pflichtverletzung.
- b) Wegen Rückzahlung oder Rückgabe von Bezügen, Tantiemen oder sonstigen Vorteilen, welche die versicherten Personen aus der versicherten Tätigkeit oder mit Rücksicht auf diese erhalten haben.
- c) Wegen Schäden durch von der Versicherungsnehmerin oder einer Tochter- oder Konzerngesellschaft in den Verkehr gebrachte Produkte, Arbeiten oder sonstige Leistungen.
- d) Wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden.
- e) Welche vor Gerichten außerhalb der EU geltend gemacht werden – dies gilt auch im Falle der Vollstreckung von Urteilen, die außerhalb der EU gefällt wurden; wegen Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts von Staaten, die nicht der EU angehören; wegen einer außerhalb der EU vorgenommenen Tätigkeit.
- f) Aus Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. „Insider-Regeln“.
- g) Aus Pflichtverletzungen bei einer anderen als der versicherten Tätigkeit (z. B. Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen oder freiberufliche Tätigkeit).
- h) Von versicherten Personen untereinander oder von Angehörigen der versicherten Personen i. S. d. Ziff. 4.2 der AVB-AVG.
- i) Die sich daraus ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, dass Versicherungsleistungen oder Versicherungen nicht oder unzureichend wahrgenommen, abgeschlossen oder fortgeführt werden.
- j) Wegen Beleidigung, übler Nachrede, Geschäftsschädigung oder unlauteren Wettbewerbs oder Wettbewerbsbeschränkungen sowie aus der Verletzung von Berufsgeheimnissen, Urheber-, Patent-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster und vergleichbaren Immaterialgüterrechten.
- k) Wegen Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgeldern und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages).
- l) Der Versicherungsnehmerin, einer Tochtergesellschaft oder einer verbundenen Gesellschaft, deren Vermögensschaden bei einer anderen Gesellschaft dieses Konzerns zu einem Vermögensvorteil geführt hat, in Höhe des Vermögensvorteils.
- m) Im Zusammenhang mit Bestechungen, Schenkungen, Spenden oder ähnlichen Zuwendungen.
- n) Wegen Schäden aus Spekulationsgeschäften, soweit diese nicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich und üblich sind (z. B. Kurssicherungsgeschäfte).
- o) Wegen Schäden der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft durch Einbußen bei Darlehen und Krediten. Dies gilt nicht, soweit die Einbußen verursacht sind durch Pflichtverletzungen bei der Rechtsverfolgung.
- p) Wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
- q) Wegen Schäden, die direkt oder indirekt auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind oder mit diesen im Zusammenhang stehen.
- r) Im Zusammenhang mit Forderungen, Klagen, Verwaltungsakten, Ermittlungsverfahren, Untersuchungen, Urteilen, sonstigen Vollstreckungstiteln oder den diesen zugrund liegenden Sachverhalten, die bereits vor oder zu Beginn des Vertrages gegen eine versicherte Person oder die Versicherungsnehmerin oder ein mitversichertes Unternehmen gerichtet waren.
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7. Ausschlüsse.
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II. Deckungskonzept der D&O-Versicherung
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Kapitel 18. D&O-Versicherung