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Patzina/Bank/Schimmer/Simon-Widmann, Haftung von Unternehmensorganen
o) Wegen Schäden der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft durch Einbußen bei Darlehen und Krediten. Dies gilt nicht, soweit die Einbußen verursacht sind durch Pflichtverletzungen bei der Rechtsverfolgung.
Schimmer in Patzina, Haftung | Kapitel 18. D&O-Versicherung Rn. 38 - 39 | 1. Auflage 2010