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Patzina/Bank/Schimmer/Simon-Widmann, Haftung von Unternehmensorganen
r) Im Zusammenhang mit Forderungen, Klagen, Verwaltungsakten, Ermittlungsverfahren, Untersuchungen, Urteilen, sonstigen Vollstreckungstiteln oder den diesen zugrund liegenden Sachverhalten, die bereits vor oder zu Beginn des Vertrages gegen eine versicherte Person oder die Versicherungsnehmerin oder ein mitversichertes Unternehmen gerichtet waren.
Schimmer in Patzina, Haftung | Kapitel 18. D&O-Versicherung Rn. 42 - 43 | 1. Auflage 2010