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Patzina/Bank/Schimmer/Simon-Widmann, Haftung von Unternehmensorganen
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Kapitel 6. Pflichtverletzungen durch Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft
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B. Innenhaftung von Vorstandsmitgliedern
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IV. Sondertatbestände des § 93 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 AktG
- 1. Verbotene Einlagenrückgewähr als Pflichtverletzung des Vorstands.
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2. Zahlung von Zinsen oder Gewinnanteilen an Aktionäre.
- a) Einlage des Aktionärs als Eigenkapital.
- b) Verbot jeder wiederkehrenden Zahlung im Hinblick auf die Aktionärseigenschaft.
- c) Verbot fester und variabler Dividendengarantien.
- d) Darlehensgewährungen durch Aktionäre.
- e) Dividendengarantien durch unbeteiligte Dritte.
- f) Verstöße gegen § 57 Abs. 3 AktG.
- g) Verstöße gegen §§ 58 Abs. 4, 233 AktG.
- 3. Verbotene Geschäfte mit eigenen Aktien.
- 4. Verbot der Verteilung von Gesellschaftsvermögen.
- 5. Zahlungen nach Insolvenzreife.
- 6. Unzulässige Vergütungszahlungen an Aufsichtsratsmitglieder.
- 7. Kreditgewährung an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder.
- 8. Unzulässige Ausgabe von Bezugsaktien bei bedingter Kapitalerhöhung.
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IV. Sondertatbestände des § 93 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 AktG
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B. Innenhaftung von Vorstandsmitgliedern
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Kapitel 6. Pflichtverletzungen durch Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft