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Beck'sches Steuerberater-Handbuch 2023/2024
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G. Die einzelnen Steuerarten
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X. Investmentsteuer
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V. Besteuerung der Anleger durch das InvStG
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2. Erträge aus Investmentfonds
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b) Teilfreistellungen
- aa) Teilfreistellungen bei Aktienfonds (§ 20 Abs. 1 InvStG)
- bb) Teilfreistellungen bei Mischfonds (§ 20 Abs. 2 InvStG)
- cc) Teilfreistellungen bei Immobilienfonds (§ 20 Abs. 3 InvStG)
- dd) Besonderheiten bei den Teilfreistellungen
- ee) Teilfreistellungen für die Gewerbesteuer (§ 20 Abs. 5 InvStG)
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b) Teilfreistellungen
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2. Erträge aus Investmentfonds
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V. Besteuerung der Anleger durch das InvStG
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X. Investmentsteuer
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G. Die einzelnen Steuerarten