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Saenger, Zivilprozessordnung
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7. Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG)
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Abschnitt 5 Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses im Anwendungsbereich des Haager Kinderschutzübereinkommens und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens [bis 31.7.2022: Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses]
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Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung im ersten Rechtszug (§ 16 - § 23)
- § 16 Antragstellung
- § 17 Zustellungsbevollmächtigter
- § 18 Besondere Regelungen zum Haager Kinderschutzübereinkommen
- § 19 Besondere Regelungen zum Europäischen Sorgerechtsübereinkommen
- § 20 Entscheidung
- § 21 Bekanntmachung der Entscheidung
- § 22 Wirksamwerden der Entscheidung
- § 23 Vollstreckungsklausel
- Unterabschnitt 2 Beschwerde (§ 24 - § 27)
- Unterabschnitt 3 Rechtsbeschwerde (§ 28 - § 31)
- Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung (§ 32)
- Unterabschnitt 5 Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses (§ 33)
- Unterabschnitt 6 Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen (§ 34 - § 35)
- Unterabschnitt 7 Vollstreckungsabwehrklage (§ 36)
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Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung im ersten Rechtszug (§ 16 - § 23)
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Abschnitt 5 Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses im Anwendungsbereich des Haager Kinderschutzübereinkommens und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens [bis 31.7.2022: Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses]
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7. Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts (Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz – IntFamRVG)