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10. Thüringen

Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Thüringer Klimagesetz – ThürKlimaG) Vom 18. Dezember 2018 GVBl. 2018, 816 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Zweck des Gesetzes (1) Mit diesem Gesetz werden Ziele zur Treibhausgasminderung und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Thüringen festgelegt. Zusätzlich wird ein rechtlicher Rahmen für das Erarbeiten und Umsetzen von Maßnahmen sowie das Monitoring gesetzt. (2) Dieses Gesetz konkretisiert in Bezug auf Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels das Staatsziel nach Artikel 31 der Verfassung des Freistaats Thüringen. § 2 Allgemeine Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (1) Bei Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels wirken das Land, die Gemeinden und Landkreise, die Eigentümer, Besitzer und Nutzer von Anlagen, Gebäuden und Grundstücken sowie die Bürger im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten zusammen. (2) Jede natürliche und juristische Person soll zum Klimaschutz

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