-
Sauthoff, Öffentliche Straßen
-
Teil 6: Straßenreinigungsrecht
-
§ 16 Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslage
-
C. Verpflichtete
-
II. Übertragung auf Anlieger bzw. Berechtigte an erschlossenen Grundstücken
- 1. Ermächtigungsgrundlagen
- 2. Straßen(teile), deren Reinigung übertragen werden kann
- 3. Sachlicher Bezug
- 4. Umfang der Übertragung
- 5. Bestimmtheit der Übertragung
- 6. Rechtsfolgen
- 7. Rückübernahme durch Gemeinde
-
II. Übertragung auf Anlieger bzw. Berechtigte an erschlossenen Grundstücken
-
C. Verpflichtete
-
§ 16 Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslage
-
Teil 6: Straßenreinigungsrecht