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Schäfer, Praxis der Strafzumessung
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Teil 2. Das Instrumentarium
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I. Das Berufsverbot (§§ 70 ff.)
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II. Materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Anordnung
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1. Voraussetzungen für die Anordnung eines Berufsverbotes
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b) Berufsbezug der Anlasstat
- aa) Missbrauch des Berufs oder Gewerbes.
- bb) Grobe Verletzung beruflicher oder gewerblicher Pflichten.
- cc) Tatsächliche Ausübung des Berufs oder Gewerbes.
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b) Berufsbezug der Anlasstat
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1. Voraussetzungen für die Anordnung eines Berufsverbotes
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II. Materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Anordnung
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I. Das Berufsverbot (§§ 70 ff.)
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Teil 2. Das Instrumentarium