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Schäfer, Praxis der Strafzumessung
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Teil 3. Die strafzumessungserheblichen Umstände
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B. Die Strafzumessungsschuld
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III. Das Doppelverwertungsverbot
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2. Strafrahmenbestimmende Umstände
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a) Besonders schwere und minder schwere Fälle
- aa) Regelbeispiele der besonders schweren Fälle.
- bb) Nicht umschriebene besonders schwere und minder schwere Fälle.
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a) Besonders schwere und minder schwere Fälle
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2. Strafrahmenbestimmende Umstände
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III. Das Doppelverwertungsverbot
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B. Die Strafzumessungsschuld
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Teil 3. Die strafzumessungserheblichen Umstände