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Schäfer, Praxis der Strafzumessung
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Teil 4. Der Vorgang der Strafzumessung
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B. Der gesetzliche Strafrahmen
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V. Minder schwere und besonders schwere Fälle
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c) Sonderstrafrahmen und Strafzumessung
- aa) Größerer Einfluss präventiver Gesichtspunkte.
- bb) Keine einheitlichen Voraussetzungen für minder schwere Fälle.
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c) Sonderstrafrahmen und Strafzumessung
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V. Minder schwere und besonders schwere Fälle
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B. Der gesetzliche Strafrahmen
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Teil 4. Der Vorgang der Strafzumessung