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Schäfer, Praxis der Strafzumessung
Teil 5. Die Gesamtstrafe
B. Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung, § 55
II. Voraussetzungen
1. Tat vor früherer Verurteilung
2. Rechtskraft der früheren Verurteilung
3. Frühere Gesamtstrafe
4. Frühere Strafe darf noch nicht vollständig erledigt sein
5. Mehrere Vorverurteilungen
6. Beispiel
Schäfer, Strafzumessung, 4. A.
3. Frühere Gesamtstrafe
Prof. Dr. Konrad Redeker/Felix Busse in Schäfer, Strafzumessung | Teil 5. Die Gesamtstrafe Rn. 681 | 4. Auflage 2008
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