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Schäfer, Praxis der Strafzumessung
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Teil 8. Deliktsspezifische Strafzumessungsumstände
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R. Steuerhinterziehung
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III. Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO
- 1. Allgemeines
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2. Regelbeispiele
- a) § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO: Verkürzung von Steuern in großem Ausmaß
- b) § 370 Abs. 3 Nr. 2 AO: Missbrauch seiner Befugnisse oder seiner Stellung als Amtsträger durch den Täter
- c) § 370 Abs. 3 Nr. 3 AO: Ausnutzung der Mithilfe eines Amtsträgers
- d) § 370 Abs. 3 Nr. 4 AO: fortgesetzte Steuerverkürzung unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege
- e) § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO: Bande
- 3. § 370 Abs. 3 AO: nicht umschriebener besonders schwerer Fall
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III. Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO
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R. Steuerhinterziehung
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Teil 8. Deliktsspezifische Strafzumessungsumstände