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Schäfer, Strafzumessung
B. Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit (§ 153 StPO) bzw. unter Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO)
Schäfer/Sander/van Gemmeren in Schäfer, Strafzumessung | Teil 2. Das Instrumentarium der Strafen und verfahrensrechtlichen Reaktionen | 6. Auflage 2017