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Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung
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Teil 6. Die Gesamtstrafe
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B. Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB)
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II. Voraussetzungen
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5. Mehrere Vorverurteilungen
- a) Zäsurwirkung von Vorverurteilungen
- b) Ausnahme: keine Zäsurwirkung erledigter Vorverurteilungen
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5. Mehrere Vorverurteilungen
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II. Voraussetzungen
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B. Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB)
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Teil 6. Die Gesamtstrafe