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Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch
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XVI. Buch. Arbeitsschutz und Beschäftigtendatenschutz
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§ 161. Jugendarbeitsschutzrecht
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III. Beschäftigung Jugendlicher
- 1. Mindestalter
- 2. Arbeitszeit
- 3. Ausnahmen vom Höchstarbeitszeitschutz
- 4. Berufsschule
- 5. Geltung für Personen über 18 Jahre
- 6. Pausen, Ruhezeiten und Lage der Arbeitszeit
- 7. Fünf-Tage-Woche
- 8. Urlaub
- 9. Sonderregeln, Abweichungen durch Tarifvertrag
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III. Beschäftigung Jugendlicher
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§ 161. Jugendarbeitsschutzrecht
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XVI. Buch. Arbeitsschutz und Beschäftigtendatenschutz