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Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch
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XVII. Buch. Schutz besonderer Personengruppen
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4. Abschnitt. Berufsbildung
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§ 174. Berufsausbildungsverhältnis
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VII. Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
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6. Bestehen der Abschlussprüfung
- a) Erfolgreiche Prüfung vor Ende der Ausbildungszeit
- b) Nichtbestehen der Prüfung
- c) Wiederholungsprüfung
- d) Prüfungszeugnis
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6. Bestehen der Abschlussprüfung
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VII. Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses
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§ 174. Berufsausbildungsverhältnis
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4. Abschnitt. Berufsbildung
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XVII. Buch. Schutz besonderer Personengruppen