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Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch
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XVII. Buch. Schutz besonderer Personengruppen
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6. Abschnitt. Schwerbehinderte Menschen
- § 179. Der Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse von schwerbehinderten …
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6. Abschnitt. Schwerbehinderte Menschen
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XVII. Buch. Schutz besonderer Personengruppen