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Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch
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XXV. Buch. Personalvertretungsrecht
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2. Abschnitt. Beteiligung des Personalrats
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§ 267. Beteiligungspflichtige Angelegenheiten – Einführung
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III. Einschränkungen im Geltungsbereich der Beteiligungsrechte
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2. Beteiligung nur auf Antrag des Beschäftigten
- a) Grundsatz
- b) Dienststellenleiter und Personalverantwortliche
- c) Beamte auf Zeit
- d) Überwiegende wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit
- e) Ausgewählte Beteiligungsrechte
- f) Verfahren
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2. Beteiligung nur auf Antrag des Beschäftigten
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III. Einschränkungen im Geltungsbereich der Beteiligungsrechte
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§ 267. Beteiligungspflichtige Angelegenheiten – Einführung
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2. Abschnitt. Beteiligung des Personalrats
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XXV. Buch. Personalvertretungsrecht