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Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch
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XXV. Buch. Personalvertretungsrecht
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2. Abschnitt. Beteiligung des Personalrats
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§ 267. Beteiligungspflichtige Angelegenheiten – Einführung
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VI. Die Maßnahme als Grundbegriff des Beteiligungsrechts
- 1. Begriff
- 2. Die „Maßnahme“ als Endpunkt des Planungsprozesses
- 3. Vorwegnahme der beteiligungspflichtigen Maßnahme
- 4. Veränderung eines bestehenden Zustands und Antrag des Beschäftigten
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VI. Die Maßnahme als Grundbegriff des Beteiligungsrechts
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§ 267. Beteiligungspflichtige Angelegenheiten – Einführung
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2. Abschnitt. Beteiligung des Personalrats
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XXV. Buch. Personalvertretungsrecht